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AUFGABEN
Auszug aus den Satzungen der Bergrettung Tirol (2010)
(1) Versorgung, Bergung und Abtransport von im unwegsamen, insbesondere alpinen Gelände verunglückten, vermissten oder sonst in Not geratenen Personen und in besonderen Fällen Tieren. (2) Totbergungen von Personen im unwegsamen, insbesondere alpinen Gelände. (3) Hilfeleistung im Katastrophenfall und bei allgemeiner Gefahr (4) Seiner Zweckbestimmung ähnliche Tätigkeiten wie z.B. Pisten- und Loipenrettung, Dienste bei Veranstaltungen, Tierrettung, Fels- u. Eisräumung, Wartung von Klettersteigen-, gärten und alpinen Wegen und Gefahrenabwehr im Ortsgebiet über Ersuchen der Körperschaften öffentlichen Rechtes sowie Interessensvertretungen (z.B. Tourismusverbände). (5) Anregung oder Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Bergunfällen. ![]() |